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   OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00   

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OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00 (https://dejure.org/2001,13817)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.01.2001 - 3 BS 109/00 (https://dejure.org/2001,13817)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 3 BS 109/00 (https://dejure.org/2001,13817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 161 Abs. 2; FeV § 13, § 46 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Gerichts über die Kosten des Verfahrens bei Erledigung der Hauptsache; Aufhebung der Fahrerlaubnisentziehungsverfügung; Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Rechtswidriger ...

  • blutalkohol PDF, S. 101
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 531
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00
    Die Antragsgegnerin hatte ursprünglich in rechtlich unbedenklicher Weise dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem dieser wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr in Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholwert von 2, 2 Promille rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt und sodann von der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 46 Abs. 3 i.V.m. § 13 Nr. 2 c FeV aufgefordert worden war, dieser Aufforderung jedoch nicht nachkam (vgl. BVerwG, Urt. 11.9.1995, BVerwGE 99, 249, [252 ff.]).
  • BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88

    Kommunalabgabe - Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Ausschluss

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00
    Zwar wären dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen gewesen, wenn die Antragsgegnerin nach Vorlage des medizinisch-psychologischen Gutachtens durch ihn von ihrer noch bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides zustehenden Abhilfebefugnis (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.1989, BVerwGE 82, 336, [338]) Gebrauch gemacht hätte oder die Widerspruchsbehörde dem Widerspruch stattgegeben hätte.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis die Sach- und Rechtslage maßgeblich ist, die im Zeitpunkt des Abschlusses des verwaltungsbehördlichen Entziehungsverfahrens bestanden hat (vgl. BVerwG, Urt. 28.10.1998, BVerwGE 91, 117 [119]; Beschl. v. 31.7.1985, NJW 1986, 270; Urt. v. 17.12.1976, BVerwGE 51, 359 [361]).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, entsprechend der in § 154 Abs. 1 VwGO normierten Kostenverteilungsregel dem Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache voraussichtlich unterlegen wäre.Dabei befreit der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit das Gericht von dem Gebot, anhand einer eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.2.1969, BVerwGE 31, 318, [120]).
  • BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00
    Erscheint der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache als offen, gebietet es in der Regel die Billigkeit, den Parteien die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.1.1974, BVerwGE 46, 215 [218] und Beschl. v. 31.5.1979, BVerwGE 63, 234 [237]; a. A. BVerwG, Beschl. v. 28.10.1992, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 98).
  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Sehmängel - Ungeeignetheit

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis die Sach- und Rechtslage maßgeblich ist, die im Zeitpunkt des Abschlusses des verwaltungsbehördlichen Entziehungsverfahrens bestanden hat (vgl. BVerwG, Urt. 28.10.1998, BVerwGE 91, 117 [119]; Beschl. v. 31.7.1985, NJW 1986, 270; Urt. v. 17.12.1976, BVerwGE 51, 359 [361]).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 WB 202.77
    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00
    Erscheint der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache als offen, gebietet es in der Regel die Billigkeit, den Parteien die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.1.1974, BVerwGE 46, 215 [218] und Beschl. v. 31.5.1979, BVerwGE 63, 234 [237]; a. A. BVerwG, Beschl. v. 28.10.1992, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 98).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1998 - 2 A 11966/97

    Berufungszulassung; Berufungszulassungsgründe; Geltendmachen neuer Tatsachen

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00
    Die Kostenteilung wird vorliegend vom Senat jedoch deshalb als angemessen erachtet, da die sich hieran anschließend stellende, in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene und Abrenzungsfragen zur Anwendbarkeit von § 80 Abs. 7 VwGO aufwerfende Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Rechtsmittelführer im Beschwerdezulassungsverfahren neue Tatsachen geltend machen kann (abl. zur Zulassung OVG Berlin, Beschl. 26.2.1998, NVwZ-RR 1999, 211; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.2.1998, NVwZ 1998, 758; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 18.1.1999, DVBl. 1999, 476; OVG Rh. - Pf., Beschl. v. 16.2.1998, NVwZ 1998, 1094), bisher in der Rechtsprechung des Senats nicht entschieden ist und sich in einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO nicht klären lässt.
  • OVG Niedersachsen, 03.11.1998 - 9 L 5136/97

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Veränderung der Rechtslage; Antragsfrist; Frist

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00
    Die Kostenteilung wird vorliegend vom Senat jedoch deshalb als angemessen erachtet, da die sich hieran anschließend stellende, in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene und Abrenzungsfragen zur Anwendbarkeit von § 80 Abs. 7 VwGO aufwerfende Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Rechtsmittelführer im Beschwerdezulassungsverfahren neue Tatsachen geltend machen kann (abl. zur Zulassung OVG Berlin, Beschl. 26.2.1998, NVwZ-RR 1999, 211; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.2.1998, NVwZ 1998, 758; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 18.1.1999, DVBl. 1999, 476; OVG Rh. - Pf., Beschl. v. 16.2.1998, NVwZ 1998, 1094), bisher in der Rechtsprechung des Senats nicht entschieden ist und sich in einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO nicht klären lässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1998 - 11 S 3158/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00
    Die Kostenteilung wird vorliegend vom Senat jedoch deshalb als angemessen erachtet, da die sich hieran anschließend stellende, in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene und Abrenzungsfragen zur Anwendbarkeit von § 80 Abs. 7 VwGO aufwerfende Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Rechtsmittelführer im Beschwerdezulassungsverfahren neue Tatsachen geltend machen kann (abl. zur Zulassung OVG Berlin, Beschl. 26.2.1998, NVwZ-RR 1999, 211; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.2.1998, NVwZ 1998, 758; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 18.1.1999, DVBl. 1999, 476; OVG Rh. - Pf., Beschl. v. 16.2.1998, NVwZ 1998, 1094), bisher in der Rechtsprechung des Senats nicht entschieden ist und sich in einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO nicht klären lässt.
  • OVG Berlin, 26.02.1998 - 8 SN 28.98

    Einstweilige Anordnung; Nachschieben eines Tatsachenvortrags

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1998 - 3 S 761/97
  • VG Chemnitz, 27.06.2018 - 4 K 108/15
    Dabei befreit der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit davon, über eine summarische Prüfung hinaus anhand eingehender tatsächlicher oder rechtlicher Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden ( BVerfG, Beschl. v. 1.12.2010 - 1 BvR 1725/10 , NVwZ-RR 2011, 89; BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008 - 1 C 31/07 - Beschl. v. 23.1.2008 - 1 C 28/06 bis 1 C 30/06 - SächsOVG, Beschl. v. 22.1.2001 - 3 BS 109/00 -, NZV 2001, 521 [OLG Hamm 19.03.2001 - 13 U 164/00] ; VG Chemnitz, Beschl. v. 22.2.2008 - 8 K 69/08).
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